Notzeit für Wild im Landkreis Rügen
Der starke Schneefall der vergangenen Tage und die andauernde Frostperiode hat in weiten Teilen des Kreisgebietes zu verstärkter Futternot bei Wildtieren geführt. Nach Abstimmung mit dem Jagdbeirat wurde durch die Landrätin des Landkreises Rügen daher bis zum 15. März 2010 eine Notzeit im Sinne des Landesjagdgesetzes festgelegt. Danach sind die Jagdausübungsberechtigten nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, in ihren Jagdbezirken für eine angemessene und artgerechte Fütterung des Wildes zu sorgen.
Finanzielle Hilfen können über die Hegeringe beantragt werden, die dann beim Schatzmeister des KJV abrechenbar sind. Das können Kosten für Futtermittel und/oder Technikeinsatz sein. Pro Hegering stehen ca. 150 -200 Euro zur Verfügung.